Allgemeine Geschäftsbedingungen der Büro heldenstreich GbR 

Grundsatz einer kooperativen Zusammenarbeit 

Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Agentur alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigten Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen. 

§1 Anwendung der AGB 

Auf alle Verträge zwischen Büro heldenstreich und gewerblichen Auftraggebern (Unternehmer gem. § 14 BGB) finden ausschließlich die folgenden AGB von heldenstreich Anwendung, sofern und soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und in Textform (gem. § 126b BGB) vereinbart ist, Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, außer heldenstreich hat ihrer Geltung in Textform zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn heldenstreich in Kenntnis der AGB des Auftraggebers vertragsgegenständliche Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt. Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass heldenstreich jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Die Anwendbarkeit des § 312e I Nr. 1-3 BGB ist ausgeschlossen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. heldenstreich ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung der Leistung zu beauftragen, sofern dem Auftraggeber hierdurch keine Nachteile entstehen. Bei der Herstellung von Druckerzeugnissen werden die kaufmännischen Gepflogenheiten der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckplatten etc., die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden) vereinbart. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. 

§2 Leistungsgegenstand 

Die Vertragspflichten des Büro heldenstreich ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis bzw. übersandten Angeboten und unterzeichneten Aufträgen zwischen heldenstreich und dem Auftraggeber. heldenstreich übernimmt grundsätzlich die Konzeption der Aufträge, Projekte und vereinbarten Leistungen sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung. Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte bzw. Aktionen übernimmt heldenstreich keine Gewähr, ist allerdings um Einholung und Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien bemüht. 

§3 Angebote 

Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden gültig. Angebote sind 30 Tage, ab Angebotsdatum, gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. 

§4 Nutzungsrechte 

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der heldenstreich GbR im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei der heldenstreich GbR. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem 

Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die heldenstreich GbR darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Die Arbeiten der heldenstreich GbR dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der heldenstreich GbR vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 2,5 fachen Satzes der Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der heldenstreich GbR. Über den Umfang der Nutzung steht der heldenstreich GbR ein Auskunftsanspruch zu. 

§5 Zahlungsbedingungen 

Die Vergütung ist zu 30 Prozent bei Annahme des Angebots, zu 30 Prozent bei Erstpräsentation und 40 Prozent bei finaler Abnahme der Leistung, des Produktes oder des Werkes fällig. Sie ist jeweils ohne Abzug binnen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Eine Rechnung geht dem Kunden nach Anlieferung/ab Leistungsbereitstellung zu. Werden die bestellten Arbeiten, Produkte oder Leistungen in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Produktes/der Leistung fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (ab 31 Kalendertage) oder erfordert er von heldenstreich hohe finanzielle Vorleistungen so erfolgt die Vergütung der Leistungen abschlägig jeweils zum Monatsende. Bei Zahlungsverzug von genanntem Zahlungsziel sowie darauffolgender zweifacher Mahnung im Abstand von je 14 Kalendertagen, ist heldenstreich zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen von heldenstreich inkl. aller Forderungen aus dem letztlich stillgelegten und aktuellen Vertrag (zu 100%) gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Bei Zahlungsverzug des Zahlungszieles (14 Tage) laut Erstrechnung kann heldenstreich einen Liefer-, Leistungs- und/oder Produktionsstopp verhängen. Ein Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit berechtigt heldenstreich zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag mit dem Auftraggeber. 

§5.1 

Sollten die zur Angebotsstellung vorliegenden Inhalte und Angaben des Auftraggebers nachträglich durch den Auftraggeber geändert werden, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Kosten vor. Sollte nach den vorgestellten Entwürfen noch keine Lösung gefunden sein, die den Wünschen und Vorstellungen des Auftraggeber entspricht, wird – sofern die Arbeiten weitergeführt werden sollen – der zusätzlich entstehende Aufwand berechnet. Zusätzliche Korrekturdurchgänge werden nach Aufwand berechnet. 

§5.2 

Zusatzleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Entwicklungen, Konzepten, Illustrationen, Autorenkorrekturen und erbrachten Dienstleistungen, das Manuskriptstudium, die Überwachung von Druckvorgängen und Programmierleistungen etc. werden nach Zeitaufwand auf der Grundlage des vereinbarten Stundensatzes (jeweils bei Vertragsabschluss gültige Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gesondert berechnet. Sofern schriftlich kein Stundensatz vereinbart wurde, berechnen wir die Zusatzleistungen mit unserem üblichen Stundensatz von netto 145,- EUR. Weitere Leistungen, die über das Angebot hinaus gehen wie z.B. zusätzliche Fotografien, Digitalisierungen, usw. werden nach Beleg berechnet. Alle zusätzlichen Texte werden digital in redigierter Endfassung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Vorhandenes Bildmaterial wird in geeigneter Qualität digital vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Aushändigung von offenen Satzdateien sowie Programmcode ist nicht vorgesehen. 

§6 Haftung 

heldenstreich verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Arbeitsdaten, firmeninterne Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Eine Veräußerung ihm übermittelter Informationen und Unterlagen an Dritte ist nur nach gesonderter und schriftlicher Genehmigung seitens des Auftraggebers genehmigt bzw. nur dann zulässig, wenn es die einwandfreie Ausführung des Auftrages erfordert. heldenstreich haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Sofern heldenstreich notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Büros heldenstreich. heldenstreich haftet für Ihre Erfüllungsgehilfen nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit und für ihre Verrichtungsgehilfen nur nach § 8.1 BGB. Die Versendung der Arbeiten, Leistungen, Produkte und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person ab- oder übergeben worden ist. Mit der Genehmigung (schriftlicher oder mündlicher Art) durch den Auftraggeber von Korrekturabzügen, Entwürfen, Reinausführungen, Reinlayouts, Texten, elektronischen Medien und Konzepten, die heldenstreich dem Auftraggeber zur Kontrolle/ Korrektur bereitstellt, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild (auch inhaltlich). Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, elektronischen Medien, Konzepte und Produkte, entfällt für Büro heldenstreich jede Haftung. Sollte heldenstreich aus der Verwendung von durch den Kunden bereitgestellte Daten von Dritten gerichtlich oderaußergerichtlich in Anspruch genommen werden, so erklärt der Auftraggeber schon heute rechtsverbindlich, heldenstreich vollkommen Schad- und klaglos zuhalten und sämtliche Kosten nach erster Aufforderung dem Büro heldenstreich zu ersetzen. Der Auftraggeber versichert heldenstreich, die Rechte zu besitzen, um sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Daten (Slogans, Logos, Bilder, Videos, Texte etc.) weltweit, uneingeschränkt und unbefristet nutzen zu können. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten/Leistungen bemüht sich heldenstreich nach bestem Wissen und unter Anwendung aktueller Richtlinien und Beschlüsse, entzieht sich jedoch jeglicher Haftung. Beanstandungen – gleich welcher Art – sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung des Werks oder Mitteilung/Übermittlung/Ausführung einer Dienstleistung schriftlich bei heldenstreich geltend zu machen. Danach gilt das Werk/die Leistung als mangelfrei angenommen. Beanstandungen nach dieser Frist, besonders bei einem offensichtlichem Mangel, kann heldenstreich zurückweisen. Die Verwendung der mangelhaften Ware darf bis zur Klärung nicht erfolgen. Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von heldenstreich, bis zur Höhe des Auftragswertes. Farbverbindliche Vorlagen bedingen den Einsatz von Auflagenpapier und Auflagenmaschinen. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über. Bei der Veröffentlichung von Print- und E-Medien (insbesondere Anzeigenschaltungen, Radiospots, Fernseh- und Kinospots) gehen nach Auftragsübergabe an das ausführende Unternehmen alle Haftungsfragen von Büro heldenstreich hinsichtlich der einwandfreien Veröffentlichung ebenfalls an dieses Unternehmen über. Bei nicht einwandfreier oder unterlassener Veröffentlichung der Medien aufgrund technischer oder organisatorischer Fehler, Fahrlässigkeit etc. des veröffentlichenden Unternehmens, haftet dieses für alle daraus resultierenden Forderungen seitens des gegenüber heldenstreich existierenden Auftraggebers. 

§7 Buchung von Workshops bei der heldenstreich GbR 

§7.1 Zustandekommen des Vertrags 

Die Workshop-Buchung ist seitens des Kunden schriftlich per E-Mail oder Brief an heldenstreich zu senden. Der Vertrag kommt zustande durch Übersendung der Angebotsbestätigung durch den Kunden zustande. 

§7.2 Zustandekommen Zahlungsbedingung 

Das Workshop-Honorargebühr wird nach Rechnungsstellung durch heldenstreich in einem Betrag fällig. Die Rechnun sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. 

§7.3 Stornierung und Umbuchung 

Die Buchung des Workshops ist verbindlich. Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zu 21 Tagen vor dem vereinbarten Workshop-Termin möglich. Bei einer Stornierung des Workshops bis spätestens 5 Tage vor dem vereinbarten Termin wird die Hälfte des vereinbarten Workshop-Honorars fällig. Bei einer späteren Stornierung wird die volle Gebühr fällig. 

Umbuchungen sind nach Absprache und mit der Zustimmung von heldenstreich bis zu 5 Tage vor dem geplanten Termin möglich. 

Stornierungen und Umbuchungen sind heldenstreich in jedem Fall schriftlich anzuzeigen. 

§7.4 Verschiebung und Absage von Workshops 

heldenstreich ist berechtigt, Workshops aus wichtigem Grund abzusagen oder zeitlich zu verlegen, zum Beispiel bei Erkrankung eines oder beider Referenten. 

§7.5 Urheberrecht und Nutzungsrechte 

Gemäß § 2 ff. Urheberrechtsgesetz sind Workshop-Unterlagen urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung dieser Unterlagen oder von Teilen daraus liegen bei heldenstreich. Kein Teil dieser Unterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung von heldenstreich in irgendeiner Form reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 

§7.6 Film und Fotorechte 

heldenstreich ist berechtigt, Fotografien von der Veranstaltung und den Teilnehmern anzufertigen oder anfertigen zu lassen und für Eigenwerbung oder Presseveröffentlichungen unentgeltlich zu verwenden. 

§7.7 Mündliche Vereinbarungen 

Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch heldenstreich. 

§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung 

Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand Würzburg vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. 

Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.